Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“
27.10.2009
Antragsphase verlängert bis Ende 2010
Das Bundesfamilienministerium verlängert die Antragsphase für das Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ um ein Jahr bis Ende 2010. Mit der Verlängerung der Antragsphase schafft das Bundesministerium neue Anreize für eine betriebliche Kinderbetreuung und trägt der aktuellen Wirtschaftslage Rechnung.
Neben den Antragsfristen werden auch die Fördermöglichkeiten erweitert: Es ist nun möglich, öffentliche Mittel der Länder und Kommunen mit der Förderung aus dem Programm zu kombinieren. Unternehmen, die in die betriebliche Kinderbetreuung investieren wollen, können so alle Finanzquellen effektiv erschließen.
Das 2008 gestartete Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union bundesweit die Einrichtung neuer, betrieblich unterstützter Kinderbetreuungsplätze. Das Programm richtet sich an Wirtschaftsunternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts, die in Kindertageseinrichtungen neue, zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr schaffen. Die Träger erhalten für die Betreuung von Mitarbeiterkindern – bei Hochschulen auch für Studierende – maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro für jeden neuen Platz im Jahr. Der Zuschuss wird bis zu zwei Jahre lang gezahlt.
Kontakt
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