Landesförderprogramm "Stärkung strukturschwacher Regionen"
17.11.2022
Mit dem regionalen Landesförderprogramm unterstützt das Land Rheinland-Pfalz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes. Zum Fördergebiet gehört auch der Landkreis Mayen-Koblenz.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Investitionsvorhaben in den oben genannten Regionen in Rheinland-Pfalz, die volkswirtschaftlich
förderungswürdig sind, die die Wettbewerbsfähigkeit und
Leistungsfähigkeit der Unternehmen steigern und einen
wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die innerhalb von maximal 36 Monaten
durchgeführt werden.
Gefördert werden
- eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen)
- bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter
Grundsätzlich nicht gefördert werden
- Kosten für Grunderwerb
- Anschaffungs- und Herstellungskosten z.B. für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Ersatzbeschaffungsinvestitionen
- Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben
- gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter
- Wohnräume für Betriebsangehörige und Gäste sowie
Privatwohnungen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden überwiegend überregional tätige,
gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe.
Beherbergungsbetriebe, Gaststätten und Campingplätze können über dieses Förderprogramm nicht begünstigt werden.
Beherbergungsbetriebe, Gaststätten und Campingplätze können über dieses Förderprogramm nicht begünstigt werden.
Unterstützt werden können kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) bei
- der Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe des
Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach
Unternehmensgröße von 10% bis zu 20% der förderfähigen
Kosten betragen. Für Investitionsmaßnahmen, deren
Investitionsvolumen 10 Mio. Euro überschreitet, wird ein
Fördersatz von 5% für den 10 Mio. Euro übersteigenden
Betrag gewährt. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 20.000 Euro (förderfähige Kosten
bei kleinen Unternehmen mindestens 100.000 Euro,
bei mittleren Unternehmen mindestens 200.000 Euro).
Wie wird der Antrag gestellt?
Den Antrag finden Sie auf der ISB-Homepage, diesen
reichen Sie direkt bei der ISB ein. Ihr Förderantrag
muss vor Investitionsbeginn (dies ist grundsätzlich der
verbindliche – schriftliche oder mündliche – Abschluss
eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder
Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen sein. Als
Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des
Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag oder die Aufnahme von Eigenleistungen.
Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die
schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten. Mit dem
Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei
Monate nach Antragstellung begonnen werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm hier.