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WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH

Landesförderprogramm "Stärkung strukturschwacher Regionen"

17.11.2022

Mit dem regionalen Landesförderprogramm unterstützt das Land Rheinland-Pfalz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes. Zum Fördergebiet gehört auch der Landkreis Mayen-Koblenz.


Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionsvorhaben in den oben genannten Regionen in Rheinland-Pfalz, die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind, die die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Unternehmen steigern und einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die innerhalb von maximal 36 Monaten durchgeführt werden. 

Gefördert werden 
  • eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen)
  • bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter 

Grundsätzlich nicht gefördert werden 
  • Kosten für Grunderwerb 
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten z.B. für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe 
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter 
  • Ersatzbeschaffungsinvestitionen 
  • Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben
  • gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter
  • Wohnräume für Betriebsangehörige und Gäste sowie Privatwohnungen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden überwiegend überregional tätige, gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe.
Beherbergungsbetriebe, Gaststätten und Campingplätze können über dieses Förderprogramm nicht begünstigt werden. 

Unterstützt werden können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei 
  • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte 
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte 
Die Förderung setzt die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen voraus.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße von 10% bis zu 20% der förderfähigen Kosten betragen. Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. Euro überschreitet, wird ein Fördersatz von 5% für den 10 Mio. Euro übersteigenden Betrag gewährt. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 20.000 Euro (förderfähige Kosten bei kleinen Unternehmen mindestens 100.000 Euro, bei mittleren Unternehmen mindestens 200.000 Euro).

Wie wird der Antrag gestellt?

Den Antrag finden Sie auf der ISB-Homepage, diesen reichen Sie direkt bei der ISB ein. Ihr Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (dies ist grundsätzlich der verbindliche – schriftliche oder mündliche – Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag oder die Aufnahme von Eigenleistungen. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten. Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm hier.

Flyer zum Förderprogramm
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