Beratung für Arbeitgeber zu inklusiver Beschäftigung
31.10.2022
Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschäftigen, leisten einen wichtigen Beitrag hin zu einer inklusiven Gesellschaft und nutzen eine bislang unterschätzte Möglichkeit, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
Die Einstellung von schwerbehinderten Auszubildenden oder Beschäftigten ist oft mit Vorbehalten behaftet. Hier möchte das neue Beratungsangebot der Barmherzigen Brüder Saffig ansetzen.
Als Träger des Integrationsfachdienstes im Kreis Mayen-Koblenz sollen Arbeitgeber unkompliziert und kompetent bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung unterstützt werden.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber – eine Leistung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung nach § 185 a SGB IX – bieten umfangreiche Unterstützung und Beratung zu allen Fragen rund um Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse von gesundheitlich beeinträchtigten und behinderten Mitarbeiter*innen.
Das Beratungs- und Unterstützungsleistungen:
- Allgemeine Informationen zu inklusiver Beschäftigung und Ausbildung
- Offene Kommunikation über Vorbehalte und möglicherweise schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit
- Aufklärung zu unterschiedlichen Krankheitsbildern und Behinderungen und ihren Auswirkungen auf das Berufsleben
- Beratung zur Einrichtung von neuen passgenauen Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen oder aber zur leidensgerechten Umgestaltung bereits vorhandener Stellen
- Information zu individuellen und allgemeinen Fördermöglichkeiten (Entgelt und Ausstattung) unterschiedlicher Rehabilitationsträger sowie der Integrationsämter
- Unterstützung bei Antragsverfahren
Interessierte Arbeitgeber können einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Ursula
Karbaum |