Starke Wirtschaft. Gutes Leben

WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH

Wiederaufbauhilfe für von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen

27.09.2021

Beantragung jetzt möglich

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren mit der Wiederaufbauhilfe für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreis Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier Wiederaufbauhilfen, die ab sofort beantragt werden können.

Unternehmen und Selbständige können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem können Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert werden. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden.

Erstattet werden im Regelfall 80% der beihilfefähigen Kosten. Die an einer Betriebsstätte entstandenen Schäden (Sachschäden und/oder Einkommenseinbußen) müssen mindestens 5.000 betragen.

Antragsberechtigt für die Wiederaufbauhilfe-Unternehmen sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Selbständige sowie Angehörige der Freien Berufe. Darüber hinaus können, soweit sie dem europäischen Beihilferecht unterliegen, private und öffentliche Infrastrukturbetreiber und -eigentümer sowie sonstige private und öffentliche Träger im Bereich der Energie-, Wasser-, und Telekommunikationswirtschaft sowie der Eisenbahninfrastruktur, Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen im Sinne des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, Wohnungsunternehmen, gewerbliche Vermieter von Wohnraum die Hilfen beantragen.

Anträge können bis 30. Juni 2021 über das Online-Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Hierfür ist die Einrichtung eines Accounts notwendig.

Weitere Informationen zur Wiederaufbauhilfe und zum Antragsverfahren gibt es hier.

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