Wiederaufbauhilfe Flutkatastrophe 2021 für Betriebe und Landwirte
15.09.2021
Die Flutkatastrophe Mitte Juli 2021 hat in Rheinland-Pfalz zahlreiche Schäden angerichtet. Nach Abschluss notwendiger Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene, können voraussichtlich im Oktober 2021 betroffene Betriebe und Landwirte erste Anträge für Wiederaufbauhilfen stellen. Nachdem Bund und Länder im Juli für die von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen pauschal 5.000 Soforthilfe pro Betrieb zur Verfügung stellten, folgt nun mit einem Wiederaufbaufonds eine weitere finanzielle Unterstützung für entstandene Schäden. Geschädigte sollen sicher und unbürokratisch die Fördergelder erhalten.
Die Antragstellung und -bearbeitung für Betriebe erfolgt digital über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Für Landwirte und Winzer sind das DLR Mosel sowie für Anträge zu Flächenschäden die Kreisverwaltungen zentrale Ansprechpartner. Aktuell erfolgt die technische Umsetzung des Antragsverfahrens.
Ansprechpartner zur Beratung
Für eine Erstberatung zur Wiederaufbauhilfe stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung. Gewerbliche Betriebe können sich an die zuständige Wirtschaftskammer wenden. Selbständige und Angehörige der Freien Berufs an die jeweils zuständigen IHKen. Landwirte und Winzer an das DLR Mosel.
IHK Koblenz
E-Mail: fluthilfe(at)koblenz.ihk.de
Poolnummer: 0261 / 106-502
HWK Koblenz
Internet: www.hwk-koblenz.de/hochwasserhilfe
E-Mail: fluthilfe(at)hwk-koblenz.de
Poolnummer: 0261 / 398-251
E-Mail: fluthilfe(at)dlr.rlp.de
Poolnummer: 06531 / 956-456