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WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH

Flutkatastrophe - Soforthilfe für private Haushalte

29.07.2021

Beantragung jetzt möglich!

Das Land Rheinland-Pfalz stellt privaten Haushalten, die von der Katastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz betroffen sind Soforthilfen zur Verfügung. Voraussetzung zur Beantragung sowie Auszahlung ist eine Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro, die nicht durch sofort erzielbare Versicherungsleistungen abgedeckt ist.

Anträge privater Haushalte aus Mayen-Koblenz sind bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz einzureichen. Anträge privater Haushalte des Landkreises Ahrweiler sind an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz zu übersenden. Die entsprechenden Vordrucke und weitere Informationen für Haushalte aus Ahrweiler stehen unter https://www.soforthilfe.rlp.de/ zur Verfügung.

Füllen Sie den Antrag auf Soforthilfe aus und senden Sie diesen per Mail an Hochwasser-Soforthilfe@kvmyk.de oder per Post an Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz Betreff: "Hochwasser - Soforthilfe".

Antrag auf Gewährung der Soforthilfe Hochwasser Juli 2021 MYK

Richtlinien zum Antrag MYK
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Matthias Nolte, Nolte Werkzeugbau GmbH zum Fachkräfte-Film