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WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH

Flutkatastrophe - Soforthilfe & weitere Unterstützungen für Unternehmen

30.07.2021

Beantragung Soforthilfe für Unternehmen jetzt möglich!

Die verheerenden Unwetter in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 haben mehrere Regionen in Rheinland-Pfalz in einem völlig neuen Ausmaß getroffen. Die daraus folgende Flutkatastrophe hat zahlreiche Menschenleben gefordert und hat viele Bürgerinnen und Bürger ihre Existenz gekostet. Die Schäden und die Zahl der Betroffenen stellen die Betroffenen sowie staatliche Einrichtungen und kommunale Gebietskörperschaften vor noch nicht dagewesene Herausforderungen. 

Zur Milderung dieser außergewöhnlichen Notlage unterstützt das Land Rheinland-Pfalz betroffene Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbständig Tätiger sowie Land- und Forstwirtschaft mit finanziellen Soforthilfen als Billigkeitsleistungen nach Maßgabe des § 53 Landeshaushaltsordnung sowie der beigefügten Richtlinien aufgrund des Elementarschadensereignisses in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Tier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier im Juli 2021.

Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfen ist eine Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro, die nicht durch sofort erzielbare Versicherungsleistungen abgedeckt ist.

Die Anträge von Unternehmen aus dem Landkreis Mayen-Koblenz sind an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zu stellen. 

Füllen Sie den untenstehenden Antrag auf Soforthilfe aus und senden Sie diesen per Mail an Hochwasser-Soforthilfe@kvmyk.de oder per Post an Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz Betreff: "Hochwasser - Soforthilfe".

Hinweis: Für Unternehmen aus dem Landkreis Ahrweiler ist der Landkreis Mayen-Koblenz im Rahmen der Amtshilfe tätig. Die entsprechenden Vordrucke und weitere Informationen für Unternehmen aus Ahrweiler stehen hier zur Verfügung.


Antrag auf Gewährung der Soforthilfe für Unternehmen MYKRichtlinie für die Soforthilfe von Unternehmen MYKFAQs MYK


Wiederaufbauprogramm für Unternehmen

An einem Wiederaufbauprogramm für Unternehmen in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen arbeitet die Landesregierung aktuell. Weitere Infos hier.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Zusätzlich zu dem geplanten Wiederaufbauprogramm sowie den Soforthilfe sind für Betriebe steuerliche Hilfsmaßnahmen für Geschädigte der Unwetter-Katastrophe möglich. Über diese entscheiden die Finanzämter einzelfallbezogen im Sinne der Steuerpflichtigen. So können fällige Steuern gestundet, die Steuervorauszahlungen angepasst sowie auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.
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Matthias Nolte, Nolte Werkzeugbau GmbH zum Fachkräfte-Film