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WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH

DigiBoost - neues Landesförderprogramm zur Digitalisierung gestartet

01.03.2021

Bis zu 15.000 Euro Zuschuss für KMU möglich

Mit dem Landesförderprogramm "DigiBoost" ist am 1. März ein niederschwelliges Förderangebot, das kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freie Berufe bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse unterstützen soll gestartet. Mit Hilfe des Einsatzes und der Nutzung von digitalen Technologien soll die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft in Rheinland-Pfalz somit gestärkt werde. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den förderfähigen Ausgaben. Digitalisierungsvorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 4.000 Euro sind nicht förderfähig. Der Zuschuss pro Vorhaben und Betrieb liegt bei einer maximalen Summe von 15.000 Euro und steht in Abhängigkeit der Größe des Unternehmens. Das Förderprogramm wurde gemeinsam mit den Kammern (HWK, IHK, LWK) erarbeitet, die ab dem 1. März WebSeminare zu dem neuen Förderprogramm anbieten, um Interessierte detailliert über die Förderkriterien und das Antragsverfahren zu informieren. Voraussetzung für eine Antragsstellung ist die entsprechende Teilnahme an einem solchen WebSeminar. Termine sind auf den jeweiligen Websites der IHK, HWK sowie LWK zu finden. Nach Teilnahme an dem Seminar können Anträge über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Mit den Digitalisierungsmaßnahmen darf nicht vor der Förderzusage begonnen werden und die Gesamtfinanzierung des Digitalisierungsvorhabens muss sichergestellt sein. Die Durchführung des Vorhabens sollte innerhalb von zwölf Monaten, längstens jedoch 15 Monaten, nach Erhalt des Zuwendungsbescheids abgeschlossen werden.

Wer gilt konkret als antragsberechtigt?

Als förderfähig gelten Soloselbständige, KMU und Angehörige der freien Berufe mit bis zu 100 Mitarbeitern sowie einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung ist das erwirtschaften ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro im Vorjahr der Antragstellung oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Die entsprechende Förderquote steht in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße, gemessen an der Mitarbeiterzahl, die nach dem Vollzeitäquivalent ermittelt wird.

Folgende Faktoren zur Angabe der Mitarbeiterzahl sind zu verwenden:
- Mitarbeitende bis 20 Stunden = Faktor 0,5 
- Mitarbeitende bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Mitarbeitende über 30 Stunden = Faktor 1
- Mitarbeitende auf 450 Euro Basis = Faktor 0,3

Betriebe mit bis zu 9 Mitarbeitern werden mit 75% gefördert, mit 10 bis 29 Mitarbeitern mit 50%, mit 30 bis 100 Mitarbeitern mit 25% der zuwendungsfähigen Kosten.  

Was ist förderfähig?

Gefördert werden können Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Leistungsprozessen. Förderfähig sind umfassende Digitalisierungsvorhaben, die durch den Antragssteller umgesetzt werden.

Innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallende Ausgaben für Leistungen externer Auftragnehmer inkl. der zur Umsetzung notwendigen Hard- und Software für die untenstehende Vorhaben können durch das Förderprogramm berücksichtigt werden:
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen

NICHT förderfähig sind juristische und technologieorientierte Beratungen, Beratungen zur strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign, die durch andere Förderprogramme bereits gefördert werden. Digitalisierungsvorhaben, die im Rahmen anderer Programme bereits gefördert werden, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Förderungen im Zuge von Kredit-, Bürgschafts- oder Beteiligungsprogrammen.

Weiterhin nicht förderfähig sind beispielsweise:
- Online-Marketing-Maßnahmen und Suchmaschinenoptimierungen
- Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops
- Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Software-Lizenzen
-Standardsoftware und -hardware, die der Einführung allgemein üblicher Standardlösungen dient

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

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Matthias Nolte, Nolte Werkzeugbau GmbH zum Fachkräfte-Film