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WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH

Neues Förderprodukt zur Energieeffizienz in Unternehmen

02.01.2008

Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen und Zuschüsse für Energieberatungen

Kreis MYK. Ab dem 15. Februar 2008 bietet die KfW Förderbank das neue Produkt „Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen“ an, teilt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH (WFG) jetzt mit. Der „Sonderfonds“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW und besteht aus den beiden Komponenten „Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen“ (ERP-Energieeffizienzprogramm) und „Zuschüsse für Energieberatungen“ (Energieeffizienzberatung).

Energieeffizienzprogramm

Das Energieeffizienzprogramm dient der Erschließung von Energieeffizienzpotentialen in kleinen und mittleren Unternehmen. Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Energiedienstleistungen für Dritte übernehmen. Gefördert werden alle Maßnahmen, die Energieeinspareffekte von mindestens 15 % bei Neuinvestitionen bzw. 20 % bei Ersatzinvestitionen erzielen, z.B. in den Bereichen Haus- und Energietechnik, Maschinenpark oder Informations- und Kommunikationstechnik. Gefördert wird auch die Sanierung eines Gebäudes auf das Neubau-Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. der Neubau eines Gebäudes, wenn das Neubau-Niveau nach EnEV um mindestens 30 % unterschritten wird. Finanziert werden können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 10. Mio. Euro.

Energieeffizienzberatung

Für Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stehen ab 15. Februar 2008, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bundeshaushaltes, Zuschüsse zur Verfügung. Mit der Gewährung von Zuschüssen für die Durchführung unabhängiger und qualifizierter Energieberatungen sollen Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparpotenziale bei kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden. Antragsberechtigt sind rechtlich Selbständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberufliche Tätige. Gefördert werden eine Initialberatung (Erstberatung) und eine Detailberatung (vertiefende Energieanalyse). Der Zuschuss für eine höchstens zweitägige Initialberatung beträgt 80 % des maximal förderfähigen Tageshonorars in Höhe von 800 EUR. Für eine Detailberatung werden 60 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 4.800 Euro als Zuschuss gewährt.

Informationen gibt es bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz. Ansprechpartner ist Hans-Peter Schomisch, Tel. 0261/108-282, Mail hans-peter.schomisch@wfg-myk.de

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