Verpackungsfrühstück
11.09.2019
Einladung zur Fachveranstaltung "Chance oder Belastung? Die Pflichten des Verpackungsgesetzes"
Mit dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes zum 1. Januar 2019 sind alle Hersteller und Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen dazu verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren. Das ist neu. Nicht neu hingegen ist, dass Verpackungen, die im Abfall der privaten Endverbraucher landen, bei einem (dualen) System zu beteiligen sind. Das Gesetz betrifft jeden Betrieb, der verpackte Waren zwecks des Vertriebs, des Verbrauches oder der Verwendung in den Verkehr bringt. Ein Ziel der Zentralen Stelle ist es, für Fairness und Transparenz im Markt der Verpackungsentsorgung zu sorgen und somit das Trittbrettfahrerproblem mit rund 200 Millionen Euro Schaden jährlich zu beseitigen.
Der bürokratische Mehraufwand ist bewusst klein gehalten. Alle Datenmeldungen, die an ein (duales) System zu melden sind, sind dupliziert, also inhaltsgleich und unverzüglich, auch an die Zentrale Stelle Verpackungsregister zu melden. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit einem Vertriebsverbot der Waren mit ihren Verpackungen sowie mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro rechnen.
Wie sehen die neuen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz aus? Welche Chancen bietet das Gesetz? Diese und weitere Themen sollen im Zuge eines Verpackungsfrühstückes näher thematisiert werden.
Im Rahmen der Brancheninitiative Verpackung und Logistik laden wir Sie herzlich zu unserem Fachvortrag mit Frühstück
„Chance oder Belastung? Die Pflichten des Verpackungsgesetzes“
am Freitag, den 27.09.2019, 8:30 – 10:00 Uhr,
in den Alten Bahnhof Polch, Am Bahnhof 5, 56751 Polch
ein.
Als Referent wird Herr Stephan Pult von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister aus Osnabrück vor Ort sein. Er wird über die Inhalte des neuen Verpackungsgesetzes aufklären, Umsetzungsprobleme gemeinsam mit Ihnen thematisieren und Ihnen alle Informationen an die Hand geben, um einen reibungslosen Umgang zu realisieren.
Sollten sich durch das Gesetz bereits Problematiken und Fragen in Ihrem Betrieb ergeben haben, können Sie uns diese bereits im Vorfeld mitteilen, damit der Referent seinen Vortrag thematisch genau auf Ihre Bedarfe abstimmen kann.
Um Anmeldung wird bis zum 23. September 2019 per E-Mail an jana.wagner@wfg-myk.de gebeten.