Starke Wirtschaft. Gutes Leben

WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH

Innovationspreis Rheinland-Pfalz

03.08.2018

Ein starker Mittelstand und eine erfolgreiche Industrie sind die Grundlage unseres Wohlstands. Innovationen - die Umsetzung aktueller Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik in marktgängigen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen - sind ein zentraler Faktor für den langfristigen Unternehmenserfolg.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vergibt den Innovationspreis Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern und der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern des Landes an besonders innovative Akteure aus Rheinland-Pfalz. Damit sollen ihre Leistungen und ihr Einsatz für Innovationen in der Wirtschaft des Landes anerkannt werden. 

Der Preis ist mit insgesamt 40.000 Euro dotiert.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Institutionen etc. die ihren Firmensitz/Standort/Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen und vermarkten. 

Die Teilnehmer müssen für die einzelnen Kategorien folgende Kriterien erfüllen:

  • Unternehmen: Eigenständige Unternehmen, die nach Definition der Europäischen Union als „Kleinstunternehmen“, „kleines“ oder „mittleres“ Unternehmen (KMU) gelten und Mitgliedsunternehmen einer Industrie- und Handelskammer sind.

  • Handwerk: Eigenständige Handwerksbetriebe, die nach Definition der Europäischen Union als „Kleinstunternehmen“, „kleines“ oder „mittleres“ Unternehmen (KMU) gelten und Mitgliedsunternehmen einer Handwerkskammer sind.

  • Kooperation: Der Bewerbungsgegenstand wurde in enger Zusammenarbeit mit einem Partner, z.B. einer Forschungseinrichtung, entwickelt. Hierzu zählen auch Entwicklungspartnerschaften mit anderen Unternehmen, sofern die Kooperation über eine klassische Kunden-Lieferanten-Beziehung hinausgeht.

  • Sonderpreis Industrie: Unternehmen, die nicht unter das KMU-Kriterium der Europäischen Union fallen. Dabei ist nicht entscheidend, ob das Unternehmen der „Industrie“ im engeren Sinn zuzuordnen ist

  • Sonderpreis des Wirtschaftsministers 2019 - „Digitalisierung/Industrie 4.0“
    In dieser Kategorie werden Unternehmen ausgesucht, die durch Digitalisierung neue Geschäftsfelder erschließen oder betriebliche Abläufe oder Produktionsprozesse verbessern konnten.

Eingereicht werden können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die vom Bewerber verantwortlich in Rheinland-Pfalz entwickelt worden sind. Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dürfen vor nicht mehr als vier Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt worden sein und müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erhältlich sein. 

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zur Bewerbung erhalten Sie online unter: www.innovationspreis-rlp.de

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2018.

 

nach oben
Archiv 2024 Archiv 2023 Archiv 2022 Archiv 2021 Archiv 2020 Archiv 2019 Archiv 2018 Archiv 2017 Archiv 2016 Archiv 2015 Archiv 2014 Archiv 2013 Archiv 2012 Archiv 2011 Archiv 2010 Archiv 2009 Archiv 2008 WFG Magazin DIALOG
Matthias Nolte, Nolte Werkzeugbau GmbH zum Fachkräfte-Film