Innovationspreis Rheinland-Pfalz
03.08.2018
Die Teilnehmer müssen für die einzelnen Kategorien folgende Kriterien erfüllen:
Unternehmen: Eigenständige Unternehmen, die nach Definition der Europäischen Union als „Kleinstunternehmen“, „kleines“ oder „mittleres“ Unternehmen (KMU) gelten und Mitgliedsunternehmen einer Industrie- und Handelskammer sind.
Handwerk: Eigenständige Handwerksbetriebe, die nach Definition der Europäischen Union als „Kleinstunternehmen“, „kleines“ oder „mittleres“ Unternehmen (KMU) gelten und Mitgliedsunternehmen einer Handwerkskammer sind.
Kooperation: Der Bewerbungsgegenstand wurde in enger Zusammenarbeit mit einem Partner, z.B. einer Forschungseinrichtung, entwickelt. Hierzu zählen auch Entwicklungspartnerschaften mit anderen Unternehmen, sofern die Kooperation über eine klassische Kunden-Lieferanten-Beziehung hinausgeht.
Sonderpreis Industrie: Unternehmen, die nicht unter das KMU-Kriterium der Europäischen Union fallen. Dabei ist nicht entscheidend, ob das Unternehmen der „Industrie“ im engeren Sinn zuzuordnen ist
Sonderpreis des Wirtschaftsministers 2019 - „Digitalisierung/Industrie 4.0“
In dieser Kategorie werden Unternehmen ausgesucht, die durch Digitalisierung neue Geschäftsfelder erschließen oder betriebliche Abläufe oder Produktionsprozesse verbessern konnten.
Eingereicht werden können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die vom Bewerber verantwortlich in Rheinland-Pfalz entwickelt worden sind. Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dürfen vor nicht mehr als vier Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt worden sein und müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erhältlich sein.
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zur Bewerbung erhalten Sie online unter: www.innovationspreis-rlp.de
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2018.