Starke Wirtschaft. Gutes Leben

WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH

„Kommit“ – Ein nachhaltiges Integrationsmodell für Asylberechtigte

08.12.2016

Zur nachhaltigen beruflichen und sozialen Integration wurde in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Gewerkschaften, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) das Kooperationsprogramm „Kommit“ gestartet. Ziel ist es, junge Asylbewerber über 25 Jahren mit guten Bleibeperspektiven frühestmöglich für das Arbeitsleben zu qualifizieren. Für das Modell sind grundsätzlich alle Branchen geeignet, die Interesse vorweisen einen Asylberechtigten bei dem Weg ins Arbeitsleben zu unterstützen. Kommit untergliedert sich dabei in die folgenden Phasen:

Phase I: BAMF: Systematischer Spracherwerb durch Teilnahme am Integrationskurs in Vollzeit bis mindestens Sprachniveau A2 (Dauer ca. 16 Wochen)

Phase II: BAMF - BA - Arbeitgeber: Verzahnung Spracherwerb und Kontakt zum Betrieb über eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber; betriebliche Erprobung / Eignungsfeststellung und Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse in Teilzeit (Dauer ca. 14 Wochen) bis Sprachniveau B1

Phase III: Arbeitgeber - BA - BAMF: Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Einstieg in eine abschlussorientierte Weiterbildung über eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation (Dauer max. 6 Monate); ggf. begleitend durch berufsbezogene Sprachförderung

Phase IV: Arbeitgeber - BA - BAMF: Gemeinsame Standortbestimmung und ggf. Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses und individuelle Fortführung der (berufsanschlussfähigen) Weiterbildung;
optional begleitend durch berufsbezogene Sprachförderung. Je nach (erreichtem) Sprachniveau ist auch ein Quereinstieg in Phase II oder Phase III realisierbar.

Um interessierte Kooperationspartner aus der Wirtschaft zu unterstützen, stehen sowohl Fördermittel als auch Expertise durch BA und BAMF bereit, um neue Mitarbeiter für die Unternehmen zu gewinnen. Der Erstkontakt ist dabei unverbindlich und dient dem gemeinsamen Interessensaustausch. Der Umfang der Fördermaßnahme sieht einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei durch Weiterbildung verursachten Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen vor. Zusätzlich umfasst das Förderungspaket Lehrgangskosten und notwendige Weiterbildungsgebühren.

Sofern dies Ihr Interesse geweckt hat, erhalten Sie alle notwendigen Informationen direkt beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de

nach oben
Archiv 2024 Archiv 2023 Archiv 2022 Archiv 2021 Archiv 2020 Archiv 2019 Archiv 2018 Archiv 2017 Archiv 2016 Archiv 2015 Archiv 2014 Archiv 2013 Archiv 2012 Archiv 2011 Archiv 2010 Archiv 2009 Archiv 2008 WFG Magazin DIALOG
Matthias Nolte, Nolte Werkzeugbau GmbH zum Fachkräfte-Film