„Kommit“ – Ein nachhaltiges Integrationsmodell für Asylberechtigte
08.12.2016
Zur nachhaltigen beruflichen und sozialen Integration wurde in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Gewerkschaften, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) das Kooperationsprogramm „Kommit“ gestartet. Ziel ist es, junge Asylbewerber über 25 Jahren mit guten Bleibeperspektiven frühestmöglich für das Arbeitsleben zu qualifizieren. Für das Modell sind grundsätzlich alle Branchen geeignet, die Interesse vorweisen einen Asylberechtigten bei dem Weg ins Arbeitsleben zu unterstützen. Kommit untergliedert sich dabei in die folgenden Phasen:
Phase I: BAMF: Systematischer Spracherwerb durch Teilnahme am Integrationskurs in Vollzeit bis mindestens Sprachniveau A2 (Dauer ca. 16 Wochen)
Phase II: BAMF - BA - Arbeitgeber: Verzahnung Spracherwerb und Kontakt zum
Betrieb über eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber; betriebliche Erprobung /
Eignungsfeststellung und Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse in Teilzeit
(Dauer ca. 14 Wochen) bis Sprachniveau B1
Phase III: Arbeitgeber - BA - BAMF: Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Einstieg in eine
abschlussorientierte Weiterbildung über eine berufsanschlussfähige
Teilqualifikation (Dauer max. 6 Monate); ggf. begleitend durch berufsbezogene
Sprachförderung
Phase IV: Arbeitgeber - BA - BAMF: Gemeinsame Standortbestimmung und ggf.
Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses und individuelle Fortführung der
(berufsanschlussfähigen) Weiterbildung;
optional begleitend durch berufsbezogene Sprachförderung. Je nach (erreichtem)
Sprachniveau ist auch ein Quereinstieg in Phase II oder Phase III realisierbar.
Um interessierte Kooperationspartner aus der Wirtschaft zu unterstützen, stehen sowohl Fördermittel als auch Expertise durch BA und BAMF bereit, um neue Mitarbeiter für die Unternehmen zu gewinnen. Der Erstkontakt ist dabei unverbindlich und dient dem gemeinsamen Interessensaustausch. Der Umfang der Fördermaßnahme sieht einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei durch Weiterbildung verursachten Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen vor. Zusätzlich umfasst das Förderungspaket Lehrgangskosten und notwendige Weiterbildungsgebühren.
Sofern dies Ihr Interesse geweckt hat, erhalten Sie alle
notwendigen Informationen direkt beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für
Arbeit oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de