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WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH

Mit Qualifizierung und Kurzarbeit durch die Krise

10.02.2009

Die Bundesagentur für Arbeit informiert

Kurzarbeit gab es schon immer. Doch niemals stand sie so stark im Mittelpunkt des Interesses wie heute. Die Agentur für Arbeit beantwortet Fragen rund um das Instrument, mit dem sich der Arbeitsmarkt in der aktuellen Krise gestalten lässt.

Was ist Kurzarbeit?
Konjunkturell bedingte Kurzarbeit ermöglicht es Ihnen, Ihre Mitarbeiter auch dann weiter zu beschäftigen, wenn in wirtschaftlichen Krisenzeiten zu wenig Aufträge vorliegen. Statt Arbeitnehmer zu entlassen, können Sie - gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Betriebsrat - Kurzarbeit einführen und bei der Arbeitsagentur beantragen.

Was sind die Vorteile von Kurzarbeit?
Unternehmen werden von den Personalkosten entlastet - Kündigungen werden vermieden und Sie müssen keine gut ausgebildeten und eingearbeiteten Mitarbeiter entlassen. Sie können die arbeitsfreie Zeit für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter nutzen. Dies bringt Vorteile für beide Seiten.

Wie viel Geld erhalten die Arbeitnehmer während der Kurzarbeit?
Als Arbeitgeber zahlen Sie den Teil des Arbeitsentgeltes, der der reduzierten Arbeitszeit entspricht. Wird zum Beispiel nur noch die Hälfte der Zeit gearbeitet, erhalten die Mitarbeiter auch nur die Hälfte der Vergütung. Hinzu kommt das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent des Lohnausfalls, bei Arbeitnehmern mit Kind 67 Prozent. Das Kurzarbeitergeld wird von der Arbeitsagentur an Sie als Arbeitgeber gezahlt, da Sie es in der Regel vorher an Ihre Mitarbeiter verauslagen.

Wie lange arbeiten Kurzarbeiter?
Sie entscheiden, ob der Arbeitsausfall stunden-, tage- oder wochenweise eintritt. Das Entgelt muss für ein Drittel der Arbeitnehmer des Betriebes oder der Betriebsabteilung um mehr als 10 Prozent verkürzt werden, damit Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. Bei der sogenannten "Kurzarbeit null" wird die Arbeit komplett eingestellt.

Wer kann konjunkturelle Kurzarbeit beantragen?
Nicht nur große Unternehmen, sondern vor allem kleine und mittelständische Unternehmen können von Kurzarbeit profitieren. Jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten kommt in Frage. Seit Ende 2008 haben auch Zeitarbeiter einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Um Kurzarbeit anzumelden und das Arbeitsentgelt erstattet zu bekommen, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur melden.

Voraussetzungen für Kurzarbeit:

  • Das Unternehmen ist betriebsbezogen von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht
  • Das Unternehmen verzeichnet einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent
  • Der Arbeitsausfall ist unvermeidbar, das heißt Sie haben alles getan, um den Arbeitsausfall zu verhindern oder zu beheben (etwa durch Aufbrauch von Arbeitszeitguthaben oder Gewähren von Urlaub)
  • Der Arbeitsausfall ist nur vorübergehend, das heißt es ist davon auszugehen, dass die Beschäftigten nach der Kurzarbeit wieder in Vollzeit arbeiten


Das Konjunkturpaket II
Die Bundesregierung beabsichtigt als eine weitere Maßnahme zur Abwehr eines konjunkturellen Einbruchs Sonderregelungen für das Instrument der Kurzarbeit im Rahmen des 2. Konjunkturpaketes. Noch im Februar soll das Gesetz den Bundesrat passieren. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Dem Arbeitgeber wird auf Antrag die Hälfte der von ihm zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung erstattet.
  • Für Kurzarbeiter, die während der Kurzarbeit beruflich qualifiziert werden, können die Beiträge zur Sozialversicherung durch die Arbeitsagentur in voller Höhe übernommen werden.
  • Das betriebliche Mindesterfordernis, wonach mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen sein müssen, entfällt. Es bleibt nur die Voraussetzung der mehr als 10-prozentigen Minderung des Entgeltes.
  • Es müssen keine Minusstunden erbracht werden, um Kurzarbeit zu vermeiden. Diese Regelungen gelten analog für die saisonale Kurzarbeit.

Die Erweiterung: Qualifizieren statt entlassen

  • keine Altersbeschränkung
  • keine Einschränkung auf Betriebsgröße
  • Zertifizierung der Maßnahme nicht zwingend erforderlich

Das bisher auf bestimmte Zielgruppen ausgelegte Qualifizierungsprogramm WeGebAU wird geöffnet: Neben den ungelernten und den älteren Beschäftigten (über 45 Jahre) können nun alle Beschäftigten weitergebildet werden. Für Arbeitnehmer, bei denen eine berufliche Qualifizierung als zweckmäßig und sinnvoll eingestuft wird, soll unabhängig von Alter und Betriebsgröße die Qualifizierung ganz oder teilweise übernommen werden.

Auch allen in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten können in den Jahren 2009 und 2010 vom Arbeitgeber Qualifizierungsangebote unterbreitet werden. Die Kosten werden durch die Arbeitsagentur bezuschusst. Findet die Weiterbildung im eigenen Betrieb mit eigenem Personal statt, muss die Maßnahme nicht zertifiziert werden.


Kontakt
Agentur für Arbeit
Tel. 01801 - 66 44 66 (3,9 Cent aus dem Festnetz, Mobilpreise weichen ab)
Internet www.arbeitsagenutr.de

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