Geschäftsführerhaftung-Haftungsrisiken für Unternehmensleiter
28.06.2016
Eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) wird von ihren Gesellschaftern oft auch zu dem Zweck gegründet, die eigene Haftung auf die Einlageverpflichtungen zu beschränken. Für den GmbH-Geschäftsführer gilt diese "beschränkte Haftung" allerdings nicht. Als Organ der Gesellschaft, dem die Verwaltung fremden Vermögens obliegt, hat er bei Erfüllung seiner Pflichten die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" anzuwenden. Kommt er dem nicht nach, haftet er auf Schadensersatz. Neben den allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsrisiken bestehen verschiedene besondere Haftungsvorschriften.
Die IHK-Informationsveranstaltung erklärt, wie die Risiken sich in gewissem Umfang wirkungsvoll begrenzen lassen. Die kostenlose Veranstaltung findet statt am
Donnerstag, 14. Juli 2016, um 17:00 Uhr
in der IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz
in der IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz
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dieses wichtige Thema zu informieren und Ihre Fragen mit unserem
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Um Ihre verbindliche Anmeldung wird bis zum 05.07.2016 gebeten.