Innovationsförderung
10.05.2016
BMBF fördert die Erprobung von Industrie 4.0-Komponenten durch KMU
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Programm "Industrie 4.0-Testumgebungen - Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0"
Einzelvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im Themenfeld
Industrie 4.0 und Internet der Dinge. Die Erprobung von neuen digitalen
Produkten, die Anpassung an digitalisierte Prozesse sowie die
Entwicklung vernetzter Geschäftsmodelle soll gefördert werden. Durch die
Fördermaßnahme soll insbesondere eine schnelle und zielgerichtete
Entwicklung innovativer cyber-physischer Systeme (CPS) unterstützt
werden. Die Vernetzung und Interoperabilität in heterogenen
CPS-Umgebungen soll beschleunigt werden.
Gefördert werden
Pilotprojekte zur Erprobung innovativer Industrie 4.0- Komponenten
durch KMU in forschungsnahen Testumgebungen. An deutschen
Forschungsinstituten stehen den KMU dafür eine Reihe von Industrie 4.0
Testumgebungen zur Verfügung. Damit erhalten KMU einen Zugang zu
Pilotanlagen und Demonstrationsfabriken, um ihre neuen Methoden zur
Gestaltung, zum Betrieb und zur Bewertung von IT-basierten
Produktionssystemen zu erproben, anzupassen oder weiter zu entwickeln.
Anwendungsfelder
und Technologien werden grundsätzlich nicht vorgegeben, ein Bezug zu
Industrie 4.0, Internet der Dinge oder Cyber-Physischen Systeme ist
allerdings Voraussetzung. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz,
Innovationshöhe und wirtschaftliches Potenzial.
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit FuE -Kapazität in Deutschland im Sinne der Definition der Europäischen Kommission.
Um die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten, hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht, beschleunigt und die Beratungsleistung für KMU ausgebaut. Die Nationale Kontakt- und Koordinierungsstelle „I4.0 Testumgebungen für KMU“ (Telefon: +49 711 685-61866; E-Mail: i40-testumgebungen-fuer-kmu@iff.uni-stuttgart.de) in begleitet alle interessierten Unternehmen durch den gesamten Antrags- und Durchführungsprozess.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Im Hinblick auf die große Anwendungsnähe in dieser Fördermaßnahme können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für kleine Unternehmen bis zu 50 % anteilsfinanziert werden Für mittlere Unternehmen - im Sinne der Definition der Europäischen Kommission – können bis zu 40% anteilsfinanziert werden.
Als finanziellen Orientierungsrahmen für diese Fördermaßnahme gelten maximal 100.000 € Zuwendung für ein Vorhaben, das zwölf Monate nicht übersteigen darf.
Das Förderverfahren
ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim
beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen in
deutscher Sprache eingereicht werden. Es gelten folgende
Bewertungsstichtage:
• 15. Oktober 2016
• 15. Januar 2017
• 15. April 2017
• 15. Juli 2017
• 15. Oktober 2017
• 15. Januar 2018
• 15. Oktober 2016
• 15. Januar 2017
• 15. April 2017
• 15. Juli 2017
• 15. Oktober 2017
• 15. Januar 2018
Die Skizze
muss ein fachlich beurteilbares Konzept für die geplante Pilotanwendung
und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Projektkonzept sollte der
Ist-Stand, das erwartete Ergebnis und der Lösungsweg dargestellt werden.
Erwartet wird die Darstellung eines konkreten Verwertungskonzepts.
Wünschenswert ist die Darlegung der Marktpotenziale und unter
Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung
in Deutschland.