Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen wird besser gefördert
29.01.2016
Förderkonditionen für die Energieberatung von kleinen und mittelständischen Unternehmen verbessern sich ab Januar 2016. Das Bundeswirtschaftsministerium hofft, dass mit dem erhöhten Förderbetrag auch Unternehmen mit geringeren Energiekosten eine Energieberatung in Anspruch nehmen werden, um somit zur Energieeffizienzverbesserung und zum Klimaschutz beizutragen.
Der Zuschusshöchstbetrag wurde auf 8.000 Euro angehoben. Erstmals kann auch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater sowie ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 1200 Euro, anstatt bisher 800 Euro.
Durch höhere Zuschüsse sollen die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen und vor allem die Investitionen in effiziente Technologien in KMU weiter voran gebracht werden. Dadurch werden Unternehmen noch umfassender als bisher in die Lage versetzt, durch Investitionen in Energieeffizienz Energiekosten zu sparen.
Als konkretes Ziel der Energieberatung wird eine Energieeinsparung von 10 - 20 % pro beratenes Unternehmen angestrebt, um eine jährliche Energieeinsparung von insgesamt 400 GWh durch das Förderprogramm zu erzielen. Weitere Ziele des Förderprogramms sind die Steigerung der Umsetzungsquote von 1,7 auf 3 Energieeffizienzmaßnahmen pro beratenes Unternehmen sowie die Steigerung der Qualität der Energieberatungen.
Um einen höheren Beratungsstandard sicherzustellen, werden nur noch Energieberatungen gefördert, die den Anforderungen an "Audits" in der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen. Die Durchführung liegt nicht mehr bei der KfW, sondern beim BAFA, wo online ein Antrag gestellt werden kann.
Das Förderprogramm "Energieberatungen im Mittelstand" wird bis Ende 2019 fortgeführt.