Förderung von Praxisgründungen
07.01.2016
Um die ärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen, fördert die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Krankenkassen ab dem 1. Januar 2016 die Niederlassung von Hausärzten und Fachärzten mit insgesamt 2,5 Millionen Euro durch einen eigenen Strukturfonds.
Wer als selbstständiger Vertragsarzt eine Praxis neu gründet oder übernimmt, eine Nebenbetriebsstätte einrichtet oder andere Vertragsärzte einstellt, kann gefördert werden. Dabei spielt keine Rolle, ob dies im Rahmen einer Einzelpraxis oder einer Kooperation erfolgt. Entscheidend ist aber, in welcher Region und in welcher Fachgruppe die Niederlassung bzw. die Anstellung stattfindet. Denn die Fördermaßnahmen sollen dort Anwendung finden, wo die aktuelle und zukünftig zu erwartende Versorgungslage schwierig ist. Gebiete, in und auf denen eine Förderung möglich ist, werden anhand objektiver und messbarer Kriterien bestimmt.
In förderfähigen Fällen stellt die KV RLP bereit:
- einmalig 60.000 Euro für Praxisneugründungen und -übernahmen
- einmalig 20.000 Euro für die Einrichtung einer Nebenbetriebsstätte
- 1.000 Euro pro Monat für eine Anstellung bei einem vollen Versorgungsauftrag und für längstens 60 Monate
Im Landkreis Mayen-Koblenz können folgende Fachrichtungen eine Niederlassungsförderung beantragen:
Fachrichtung Planungsbereich
Hausärzte Andernach
Chirugen Mayen-Koblenz
Kinder- und Jugendpsychiater Raumordnungsregion
Mittelrhein-Westerwald
Weitere Informationen zum Strukturfonds erhalten Sie hier.
Ansprechpartner bei der KV RLP
Dr. Rainer Saurwein, Stefan Holler
Tel. 06131-326-380
E-Mail: presse@kv-rlp.de