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WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH

StartGeld soll in den ersten Jahren helfen

07.11.2008

Investitionskredite für Existenzgründer und junge Unternehmen

Mit dem KfW-StartGeld bietet die KfW für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an.

Anträge können Existenzgründer stellen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit mit mindestens zehn Prozent Gesellschaftsanteil und Geschäftsführungsbefugnis verfügen. Freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen können ebenfalls Antragsteller sein, wenn sie weniger als drei Jahre am Markt tätig sind. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen erfüllt. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Finanziert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung können mit KfW-StartGeld unterstützt werden, sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt. Auch der Einstige im Nebenerwerb kann gefördert werden, wenn er mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist. Innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit können zum Beispiel Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten, der Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers und Betriebsmittel bis maximal 20.000 Euro finanziert werden.

Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen. Hierzu müssen spezielle Bedingungen erfüllt werden. Ausgeschlossen sind die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal 50.000 Euro. Der Antragsteller soll vorhandene eigene Mittel einbringen. Die Höhe der Eigenmittel fließt in die Bonitätsbeurteilung durch die KfW ein. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt bis zu zehn Jahre mit höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren, alternativ bis zu fünf Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

Das KfW-StartGeld wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren, wo das KfW-StartGeld auch zu beantragen ist.


Weitere Informationen zur Existenzgründung und zu Fördermitteln finden Sie unter Service.


Kontakt
Hans-Peter Schomisch
Tel. (+49) 0261/ 108-282
Fax (+49) 0261/ 108-8282
eMail

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