Starke Wirtschaft. Gutes Leben

WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH

KfW senkt erneut Zinsen im KfW-Sonderprogramm

11.03.2010

Zinssenkungen auch in fast allen anderen ERP- und KfW-Programmen

KfW MittelstandsbankDie KfW Bankengruppe senkt in Absprache mit der Bundesregierung mit Wirkung zum 5. März 2010 die Zinsen im KfW-Sonderprogramm um 25 Basispunkte. Bundeswirtschaftsminister Brüderle begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: "Dies ist das richtige Signal zur richtigen Zeit". Die KfW hatte bereits zum 1. Februar 2010 die Zinsen im KfW Sonderprogramm um 20 Basispunkte gesenkt und zugleich eine Reihe von Vereinfachungen und Flexibilisierungen eingeführt. Darüber hinaus werden in den meisten anderen ERP- und KfW-Förderprogrammen die Zinsen um durchschnittlich 15 Basispunkte gesenkt.

"Mit der zweiten deutlichen Zinssenkung unterstreichen wir unsere Entschlossenheit, den Unternehmen besonders aus dem Mittelstand den Zugang zu günstigen Finanzmitteln offen zu halten", sagte der für das inländische Fördergeschäft zuständige KfW-Vorstand Dr. Axel Nawrath.

Das KfW Sonderprogramm ist ein wesentlicher Teil der Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Für Unternehmenskredite stehen im KfW Sonderprogramm insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung. Vorrangiges Ziel ist es, gesunden Unternehmen, die in Folge der Finanzkrise in Finanzierungsengpässe gekommen sind, langfristige Mittel für Investitionen und Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen.


KfW-Sonderprogramm hilft Firmen in der Krise
Geld für Investitionen und zur Finanzierung laufender Betriebskosten

Nicht nur großen, sondern auch regionalen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern macht die Wirtschaftskrise zu schaffen. Trotz rückläufiger Auftragszahlen müssen sie investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Und auch die laufenden Kosten für Material- und Wareneinkauf, Personal oder Energie müssen geschultert werden, egal ob es sich um einen Handwerksbetrieb, eine Arztpraxis, eine Anwaltskanzlei oder ein Industrieunternehmen handelt.

Allerdings: Wo Aufträge ausbleiben, sinken tendenziell auch die Gewinne. Und da werden Banken vorsichtig, wenn es um neue Kredite oder eine Ausweitung des Kontokorrentrahmens geht. In dieser Situation hilft Unternehmen und Freiberuflern das KfWSonderprogramm: Es wurde Anfang Februar weiter verbessert und stellt sowohl Kredite für Investitionen als auch zur Finanzierung von betrieblich bedingten Ausgaben („Betriebsmittel“) bereit.

Das Besondere: Das KfW-Sonderprogramm nimmt den Hausbanken - bei ihnen muss der Unternehmer den Kredit beantragen - einen Großteil des Kreditrisikos ab, bei Investitionen bis zu 90 Prozent und bei Betriebsmitteln bis zu 60 Prozent. Diese sogenannte Haftungsfreistellung durch die KfW erhöht die Bereitschaft der Hausbanken, Unternehmen neue Kredite zu geben und bestehende Kontokorrentlinien zu verlängern oder sogar auszuweiten. Und mit frischem Geld können Mittelständler die Wirtschaftskrise besser meistern.

Das KfW-Sonderprogramm umfasst drei Komponenten:

  1. Investitionen: Der Höchstbetrag je Vorhaben beträgt 50 Millionen Euro, rund zwei Drittel aller Firmen beantragen jedoch nicht mehr als 500.000 Euro. Für das Darlehen kann eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 50 oder 90 Prozent beantragt werden. Die Laufzeit beträgt bis zu acht Jahre, bei langlebigen Investitionsgütern (z.B. Bauvorhaben) bis zu 20 Jahre. Der Zinssatz kann für bis zu acht Jahre festgeschrieben werden.
  2. Betriebsmittel „Standard“: Betriebsmittel können in einem Umfang von 30 Prozent der Bilanzsumme finanziert werden bei einem Höchstbetrag von 50 Millionen Euro. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu fünf Jahre bei drei- oder fünfjähriger Zinsbindung. Es kann eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 60 Prozent beantragt werden. Das Darlehen kann innerhalb eines Jahres abgerufen werden.
  3. Betriebsmittel „Flexibel“: Hier können Betriebsmittel in einem Umfang von 50 Prozent der Bilanzsumme finanziert werden bei einem Höchstbetrag von ebenfalls 50 Millionen Euro. Die optionale Haftungsfreistellung beläuft sich auf 60 Prozent. Wichtige Pluspunkte: Für die Kreditlaufzeit von bis zu fünf Jahren kann auch eine fünfjährige Zinsbindung beantragt werden. Zudem kann das Darlehen innerhalb von zwei Jahren – je nach Bedarf - abgerufen werden, und es kann jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden. In der Summe bedeutet dies für Unternehmen noch mehr Planungssicherheit.

Wichtig zu wissen:
Unternehmen und Freiberufler, die bereits ein Darlehen aus der Betriebsmittelkomponente „Standard“ erhalten oder den 30-Prozent-Finanzierungsanteil ausgeschöpft haben, können ein zusätzliches Darlehen aus der Komponente „Flexibel“ beantragen. Dabei werden bereits ausgezahlte Beträge auf den 50-Prozent-Finanzierungsanteil der Komponente „Flexibel“ angerechnet.


Ansprechpartnerin
Rita Emde
Tel. 0261/ 108-452
Fax 0261/ 108-8452
eMail

nach oben
Archiv 2024 Archiv 2023 Archiv 2022 Archiv 2021 Archiv 2020 Archiv 2019 Archiv 2018 Archiv 2017 Archiv 2016 Archiv 2015 Archiv 2014 Archiv 2013 Archiv 2012 Archiv 2011 Archiv 2010 Archiv 2009 Archiv 2008 WFG Magazin DIALOG
Matthias Nolte, Nolte Werkzeugbau GmbH zum Fachkräfte-Film