Fördermittel zur Existenzgründung
Starthilfe für Macher
Bei fast allen Gründungen spielt der Finanzbedarf eine wesentliche Rolle. Ob Immobilien, Büroausstattung oder die ersten Warenbestände: Der überwiegende Teil der Finanzierungen und der betrieblichen Investitionen wird über Kredite getragen. Für Existenzgründer oder Inhaber kleiner Unternehmen ist es schwierig, sich in der Vielzahl an Angeboten und Finanzierungsmöglichkeiten zurechtzufinden. Wir helfen Ihnen dabei – mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Mayen-Koblenz durchstarten! Die WFG recherchiert geeignete Fördermittel wie beispielsweise Existenzgründerzuschüsse und hilft Finanzierungsfehler zu vermeiden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen externen Berater zur Existenzsicherung und Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit hinzuzuziehen, der Ihnen hilft, die Fördergelder zu beantragen.
Zuschüsse
- Gründungszuschuss: Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen, können den Gründungszuschuss erhalten. Erfahren Sie mehr über die Höhe und Dauer des Gründungszuschusses sowie über die Auszahlungsbedingungen
- Beratungsprogramm für Existenzgründung: Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Vorhaben der Existenzgründung und Unternehmensnachfolge aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe durch Zuwendungen zu externen Beratungskosten. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt max. 400 EUR je Tag.
Öffentliche Finanzierungshilfen
Weiterbildungs- und Qualifizierungsförderung
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Ein Förderprogramm des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Der Scheck deckt 50% der Weiterbildungskosten ab, maximal aber 1.500 €. Sie können ihn einmal jährlich in Anspruch nehmen.
Bildungsprämie Bund
Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro nicht übersteigt. Er übernimmt die Hälfte der Veranstaltungsgebühr, bis maximal 500 Euro.
Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit kann die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
- Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
- Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.