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Beratungsförderung

Beratungsförderung

Wir beraten.

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Die Unternehmen müssen sich vielfältigen Anforderungen stellen, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Aktuell bestehen zudem besondere Herausforderungen aufgrund der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie durch Veränderungen aufgrund des demografischen, digitalen und ökologischen Wandels. Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.

Die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ richtet sich an

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • Angehörige der Freien Berufe

Jeweils mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit. Die jeweiligen Unternehmensberatungen müssen als Einzelberatung durchgeführt werden. Beratungen dürfen eine Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

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RegionFördersatzMax. Zuschuss
Region Mayen-Koblenz50%Max. 1.750€
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Weitere Informationen zur Antragstellung, sowie Antragsunterlagen finden Sie hier.

 

Beratungsprogramm für den Mittelstand (ISB-Programm 136)

Das „Beratungsprogramm für den Mittelstand“ der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz richtet sich an mittelständische Unternehmen und bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Beratungsleistungen.

  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk
  • Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Für Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der ISB
  • Antragsteller muss mindestens zwei Jahre am Markt sein.

 

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Was wird gefördert?

Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.

Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).

Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.

Wo wird beantragt?

Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung, sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter: 136 Beratungsprogramm für den Mittelstand (rlp.de)

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