Beratungsförderung
Existenzgründer, junge Unternehmen und KMU können Zuschüsse für die Inanspruchnahme externer Unternehmensberater erhalten. Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ersetzt die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch".
Zuständig für die Umsetzung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Kofinanziert werden die Maßnahme aus dem Europäischen Sozialfond (ESF).
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- junge Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Beratungen
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz
- Unternehmenssicherungsberatung
- Unternehmen in Schwierigkeiten bekommen einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
- Zusätzlich werden eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert
Die Höhe des Beratungszuschusses
Bemessungsgrundlage |
Fördersatz* |
maximaler Zuschuss |
|
---|---|---|---|
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt |
4.000 Euro |
80% 60% 50% |
3.200 Euro 2.400 Euro 2.000 Euro |
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung |
3.000 Euro |
80% 60% 50% |
2.400 Euro 1.800 Euro 1.500 Euro |
Unternehmen in Schwierigkeiten |
3.000 Euro |
80% |
2.700 Euro |
*Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAFA.