Fördermittel für Gastronomie & Hotels im Landkreis Mayen-KoblenzQualitätsoffensive für Gastgeber im Landkreis Mayen-Koblenz
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH - WFG - fördert Gastgeber im Landkreis Mayen-Koblenz mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Qualität und der Leistungsfähigkeit von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben. Hierfür stellt die WFG bis 2013 2 Millionen Euro an Fördermittel zur Verfügung.
Fördermittel werden gewährt an:
- Beherbergungsbetriebe mit der Zielsetzung, eine Klassifizierung nach den Richtlinien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA) oder des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) zu erreichen bzw. zu sichern sowie
- reine Gastronomiebetriebe mit der Zielsetzung, eine Klassifizierung zum „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland Gastronomie" zu erreichen bzw. zu sichern.
Förderfähig sind die Errichtungen, Erweiterungen und nachhaltige Modernisierung von Betriebsstätten.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen Arbeitsplätze schafft oder sichert. Ferner soll das gebietstypische Angebot und das rad- und wandertouristische Angebot verbessert werden.
Die Zuwendungen werden kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie öffentlichen Projektträgern gewährt, die ihren Sitz im Landkreis Mayen-Koblenz haben.
Förderfähig sind:
- Beratungskosten
- Zertifizierungs- und Klassifizierungskosten
- Investitionskosten
Die Mindestinvestitionssumme liegt bei Hotels, Gasthäusern, Pensionen und Campingplätzen bei 25.000€, bei Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Privatzimmern und reinen Gastronomiebetrieben bei 15.000€.
Fördervoraussetzung ist die Beratung vor Projektrealisierung und dass das Ergebnis des Beratungsgespräches eine Klassifizierung/Zertifizierung (Erhaltung des Status bzw. Verbesserung) nach Beendigung der Maßnahme positiv in Aussicht stellt.
Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die nicht vor Antragsstellung begonnen wurden.
Der Zuschuss beträgt bei:
- Beratungskosten und Zertifizierungs- und Klassifizierungskosten 50 % der Kosten,
- Investitionskosten, bis zur Höhe von 400.000 € 25 % der Kosten, maximal 100.000 €.
- Investitionskosten, die den Betrag von 400.000 € übersteigen und bis zu 900.000 € betragen, 20 % der Investitionskosten, maximal 100.000 €.
Antragsunterlagen:
Richtlinie Qualitätsoffensive Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe
Antragsformular
Ausführungsbestimmungen
Ausführungsbestimmungen "Regionaltypisch"
Ansprechpartner:
Rita Emde Tel. (+49) 0261/108-452 Fax (+49) 0261/108-8452 eMail
Eva Mohr Tel. (+49) 0261/108-482 Fax (+49) 0261/108-8482 eMail
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